Gerresheimer Rathaus antwortet
auf Anfrage aus der DKP
Uwe Koopmann, ehemaliger Vertreter der DKP im Gerresheimer Rathaus recherchierte mit einer Bürgeranfrage den Sachstand zur Inbetriebnahme der hochgiftigen CO-Pipeline. Der erfreulichste Teil der Antwort: Die Stadt Düsseldorf lehnt weiterhin den Transport von Kohlenmonoxid durch die Leitung ab.
Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung: «Die Stadt Düsseldorf hält weiterhin, wie auch in ihrer Stellungnahme zum Änderungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Wortringen nach Krefeld-Uhrdingen vom 08.11.2007 dargelegt, die Inbetriebnahme der CO-Pipeline – insbesondere wegen der Nähe zu einigen Wohngebieten – für äußerst problematisch und lehnt diese in Ermangelung wirksamer Gefahrenabwehrmöglichkeiten durch die Stadt Düsseldorf ab.» Diese Ablehnung entspricht den Beschlüssen, die alle Kommunen gefasst haben, durch die die CO-Pipeline rechtsrheinisch verlegt wurde. Nicht einmal die Feuerwehr könne Rettung bringen, hieß es dort.
Die CO-Pipeline ist faktisch fertig – juristisch aber nicht. An vielen Stellen weicht der Bau von der eingereichten Planung ab. Nicht berücksichtigt wurden zum Beispiel Munitionsfunde aus dem 2. Weltkrieg, die in unmittelbarer Nähe der Rohrleitung gefunden wurden. Außerdem stimmt der Streckenverlauf nicht mit der Planung überein. Es musste also ein Planänderungsverfahren durch die Firma BAYER-COVESTRO angestrengt werden. Dazu teilt die Düsseldorfer Stadtverwaltung mit: «Das Planänderungsverfahren, das im Jahr 2012 begonnen wurde und in dem im November 2013 der Erörterungstermin stattgefunden hat, ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit besteht hier die Einschätzung, dass das Verfahren nicht mehr in diesem Jahre beendet werden wird. Geplant ist der Abschluss des Verfahrens im 1. Quartal 2018 mit Erstellung des Planänderungsbeschlusses.»
Juristisch «hängt» die Pipeline auch noch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Der Senat hatte so große Bedenken gegen die Landenteignung für die Verlegung der Leitung zugunsten von BAYER-COVESTRO, dass es das Bundesverfassungsgericht (BVG) anrief. Dieses Gericht entschied aber nicht. Es verwies zurück ans OVG. Die Bürger im Bereich des Trassenverlaufes sind gespannt auf den nächsten Spruch aus Münster.
Uwe Koopmann
Foto: Holger Weinandt | Wikipedia
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