Düsseldorf lehnt hochgiftige
CO-Pipeline weiterhin ab

Drei Männer im flachen Wasser an einer badewannengroßen Luftmine.
Bomben auch unter der CO-Leitung möglich. Kampf­mit­tel­räumer in Koblenz 2011

Gerresheimer Rathaus antwortet
auf Anfrage aus der DKP

Uwe Koopmann, ehe­ma­liger Ver­treter der DKP im Ger­res­heimer Rathaus recher­chierte mit einer Bür­ger­an­frage den Sach­stand zur Inbe­trieb­nahme der hoch­gif­tigen CO-Pipeline. Der erfreu­lichste Teil der Antwort: Die Stadt Düs­seldorf lehnt wei­terhin den Transport von Koh­len­monoxid durch die Leitung ab.

Wörtlich heißt es in der Stel­lung­nahme der Ver­waltung: «Die Stadt Düs­seldorf hält wei­terhin, wie auch in ihrer Stel­lung­nahme zum Ände­rungs­ver­fahren für die Errichtung und den Betrieb einer Rohr­lei­tungs­anlage zum Transport von gas­för­migem Koh­len­monoxid von Köln-Wort­ringen nach Krefeld-Uhr­dingen vom 08.11.2007 dar­gelegt, die Inbe­trieb­nahme der CO-Pipeline – ins­be­sondere wegen der Nähe zu einigen Wohn­ge­bieten – für äußerst pro­ble­ma­tisch und lehnt diese in Erman­gelung wirk­samer Gefah­ren­ab­wehr­mög­lich­keiten durch die Stadt Düs­seldorf ab.» Diese Ablehnung ent­spricht den Beschlüssen, die alle Kom­munen gefasst haben, durch die die CO-Pipeline rechts­rhei­nisch verlegt wurde. Nicht einmal die Feu­erwehr könne Rettung bringen, hieß es dort.

Die CO-Pipeline ist fak­tisch fertig – juris­tisch aber nicht. An vielen Stellen weicht der Bau von der ein­ge­reichten Planung ab. Nicht berück­sichtigt wurden zum Bei­spiel Muni­ti­ons­funde aus dem 2. Welt­krieg, die in unmit­tel­barer Nähe der Rohr­leitung gefunden wurden. Außerdem stimmt der Stre­cken­verlauf nicht mit der Planung überein. Es musste also ein Plan­än­de­rungs­ver­fahren durch die Firma BAYER-COVESTRO ange­strengt werden. Dazu teilt die Düs­sel­dorfer Stadt­ver­waltung mit: «Das Plan­än­de­rungs­ver­fahren, das im Jahr 2012 begonnen wurde und in dem im November 2013 der Erör­te­rungs­termin statt­ge­funden hat, ist noch nicht abge­schlossen. Derzeit besteht hier die Ein­schätzung, dass das Ver­fahren nicht mehr in diesem Jahre beendet werden wird. Geplant ist der Abschluss des Ver­fahrens im 1. Quartal 2018 mit Erstellung des Planänderungsbeschlusses.»

Juris­tisch «hängt» die Pipeline auch noch vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Münster (OVG). Der Senat hatte so große Bedenken gegen die Land­ent­eignung für die Ver­legung der Leitung zugunsten von BAYER-COVESTRO, dass es das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVG) anrief. Dieses Gericht ent­schied aber nicht. Es verwies zurück ans OVG. Die Bürger im Bereich des Tras­sen­ver­laufes sind gespannt auf den nächsten Spruch aus Münster.

Uwe Koopmann
Foto: Holger Weinandt | Wiki­pedia
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