Neuer Radikalenerlass

Verfassungsschutz
ist Teil des Problems

Türschild. Dr. Werner Liebenthal. Durchgestrichen: «Notar, Rechtsanwalt, Preußisches Notariat», Preußischer Adler (Bild).
Berufs­verbote. Berlin, 1933

Gegen­wärtig wird von den Innen­mi­nistern des Bundes und der Länder laut über die Ein­führung eines neuen Radi­ka­len­er­lasses nach­ge­dacht, der den Ein­fluss des rechten Flügels der AfD, namentlich Höckes und seiner Anhänger, begrenzen soll.

Dazu erklärt der Sprecher des «Bun­des­ar­beits­aus­schuss der Initia­tiven gegen Berufs­verbote und für die Ver­tei­digung der demo­kra­ti­schen Grund­rechte»), Klaus Lipps:

Am Sonntag, den 31. Mai, stellte die Frank­furter All­ge­meine Sonn­tags­zeitung einen Vor­schlag von Dr. Ralf Brink­trine, Pro­fessor für Öffent­liches Recht in Würzburg, zur Dis­kussion: Im Bun­des­be­am­ten­gesetz und im Beam­ten­sta­tus­gesetz könne der fol­gende Satz stehen: «Die poli­tische Treue­pflicht ist in der Regel ver­letzt, wenn ein Beamter öffentlich seine Zuge­hö­rigkeit zu einer als ver­fas­sungs­feindlich ein­ge­stuften Partei oder Ver­ei­nigung bekundet.» Bei der SPD sei man nicht abge­neigt. «Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir uns auf eine Ergänzung des gel­tenden Beam­ten­rechts einigen könnten», wird die innen­po­li­tische Spre­cherin der SPD im Bun­destag, Ute Vogt, zitiert. Der rechts­po­li­tische Sprecher der Uni­ons­fraktion, Jan-Marco Luczak, zeige eher Skepsis: «Eine Änderung des bestehenden Rechts­rahmens halte ich nicht für erfor­derlich, dis­zi­plinar- und beam­ten­recht­liche Kon­se­quenzen könne heute schon gezogen werden.» 

Schon im ver­gan­genen Oktober haben wir, Betroffene des soge­nannten Radi­ka­len­er­lasses vom 28. Januar 1972, einen Beschluss der Innen­mi­nister und Innen­se­na­toren zum Anlass genommen, solche Vor­stöße abzu­lehnen, und zwar aus ganz kon­kreter per­sön­licher und poli­ti­scher Erfahrung. Zitat: «Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und wie solche Maß­nahmen, die sich angeblich gegen rechts und links richten, sehr bald und dann fast aus­schließlich gegen linke Kri­tiker der herr­schenden Ver­hält­nisse ange­wandt werden.»

Wie sei­nerzeit von «Radi­kalen» die Rede war, so wird heute – ebenso schwammig und juris­tisch unde­fi­niert – von «Extre­misten» statt von Nazis gesprochen. Anti­fa­schis­tinnen und Anti­fa­schisten aber werden kri­mi­na­li­siert, etwa wenn sie gegen Nazis auf die Straße gehen. Dabei ist in Artikel 139 des Grund­ge­setzes fest­gelegt: «Die zur «Befreiung des deut­schen Volkes vom Natio­nal­so­zia­lismus und Mili­ta­rismus» erlas­senen Rechts­vor­schriften werden von den Bestim­mungen dieses Grund­ge­setzes nicht berührt.» An diese Rechts­vor­schriften sei im 75. Jahr der Befreiung erinnert. Sie sind juris­ti­scher Aus­druck der Befreiung.

Sie galten vor dem Grund­gesetz, sind Teil des Grund­ge­setzes und bilden den grund­ge­setz­lichen Rechts­rahmen, um dem wach­senden Auf­kommen extrem rechter, faschis­ti­scher und rechts­ter­ro­ris­ti­scher Gruppen entgegenzuwirken.

«Höcke und Kalbitz sind nicht Rechts­extre­misten, weil Inter­net­trolle sie so nennen, sondern weil das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz beide beob­achtet hat und zu dem Ergebnis kam, dass sie als Extre­misten ein­ge­stuft werden müssen.» (FAS 31. Mai 2020) Sie sind laut FAS also Rechts­extre­misten, weil der Ver­fas­sungs­schutz sie so ein­stuft (und keine, solange der Ver­fas­sungs­schutz das nicht tut.) Der Ver­fas­sungs­schutz soll demnach das Pri­vileg genießen, eine der­artige Bewertung ver­bindlich vorzunehmen.

Im ver­gan­genen Jahr wurde der Ver­ei­nigung der Ver­folgten des Nazi­re­gimes – Bund der Anti­fa­schisten (VVN – BdA) die Gemein­nüt­zigkeit ent­zogen. Die Gemein­nüt­zigkeit von Ver­einen wird durch die Abga­ben­ordnung (AO) bestimmt, die Rege­lungen zum Steuer- und Abga­ben­recht enthält. Darin heißt es in § 51 (3):

«(3) Eine Steu­er­ver­güns­tigung setzt zudem voraus, dass die Kör­per­schaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tat­säch­lichen Geschäfts­führung keine Bestre­bungen im Sinne des § 4 des Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­ge­setzes fördert und dem Gedanken der Völ­ker­ver­stän­digung nicht zuwi­der­handelt. Bei Kör­per­schaften, die im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt des Bundes oder eines Landes als extre­mis­tische Orga­ni­sation auf­ge­führt sind, ist wider­legbar davon aus­zu­gehen, dass die Vor­aus­set­zungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind. Die Finanz­be­hörde teilt Tat­sachen, die den Ver­dacht von Bestre­bungen im Sinne des § 4 des Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­ge­setzes oder des Zuwi­der­han­delns gegen den Gedanken der Völ­ker­ver­stän­digung begründen, der Ver­fas­sungs­schutz­be­hörde mit.»

Der Baye­rische VS-Bericht führt die VVN unter der Rubrik Links­extre­mismus. Eine Klage dagegen wurde abge­wiesen. Auf diese Nennung aber beruft sich nun das Finanzamt Berlin, um der VVN die Gemein­nüt­zigkeit abzu­er­kennen. Mittels Abga­ben­ordnung ist somit die Ent­scheidung über Gemein­nüt­zigkeit dem Inlands­ge­heim­dienst, dem «Ver­fas­sungs­schutz», über­tragen worden.

Ange­sichts der mas­siven Ver­säum­nisse und Fehl­ein­schät­zungen in den letzten Jahren (Stichwort «NSU») ist es völlig falsch dem Inlands­ge­heim­dienst die Ent­schei­dungs­hoheit darüber zu ver­leihen, wer als «extre­mis­tisch» ein­zu­stufen ist – zumal dieser Begriff juris­tisch völlig unde­fi­niert ist, seine Ver­wendung aber weit­rei­chende Rechts­folgen haben soll. Der Ver­fas­sungs­schutz ist Teil des Pro­blems, aber nicht der Lösung. Das zeigt sich u.a. darin, dass sein Feindbild weit­gehend deckungs­gleich ist mit dem der AfD, was sich am Bei­spiel zahl­reicher par­la­men­ta­ri­scher «Anfragen» dieser Partei mühelos ent­nehmen lässt.

Wir halten an unserer Auf­fassung fest, dass aus dem Öffent­lichen Dienst ent­lassen werden kann und soll, wer sich schwer­wie­gender kon­kreter Ver­gehen gegen seine Dienst­pflichten schuldig gemacht hat. Die bloße Mit­glied­schaft in einer Gruppe oder Orga­ni­sation oder einer nicht ver­bo­tenen Partei kann kein Berufs­verbot begründen. Die Dienst­herren müssen sich schon die Mühe machen (und dies schleu­nigst!), den Betref­fenden kon­krete Ver­feh­lungen nachzuweisen.

Die eta­blierten Par­teien, die staat­lichen Insti­tu­tionen und auch die Justiz hatten und haben alle Mög­lich­keiten, poli­tisch und rechtlich gegen Orga­ni­sa­tionen und Per­sonen vor­zu­gehen, die grund­ge­setz­widrig handeln.

Es ist höchste Zeit, dass sie diese ihre Aufgabe endlich ent­schieden wahrnehmen!

10. Juni 2020 Pres­se­mit­teilung
Klaus Lipps, Sprecher des
«Bun­des­ar­beits­aus­schuss der
Initia­tiven gegen Berufs­verbote
und für die Ver­tei­digung der
demo­kra­ti­schen Grund­rechte»
Foto: Von Etan J. Tal – Eigenes Werk,
CC BY-SA 3.0, Link