»Hitler-Gruß« und Hakenkreuz …

Rote Faust zerschmettert Hakenkreuz.

… in Düs­sel­dorf ohne Folgen

»Da es sich um eine interne Per­­so­­nal­­an­­ge­­le­­gen­­heit der Stadt Düs­sel­dorf handelt, bitte ich um Verständ­nis, dass ich Ihnen keine weite­ren Infor­ma­tionen zu­kom­men las­sen kann.« Das ließ Düs­sel­dorfs Ober­bürger­meister Dirk Elbers auf Anfrage am 22. Januar mitteilen.

Äußern wollte er sich nicht mehr dazu, dass ein 46 Jahre alter Mit­ar­bei­ter des städti­schen Ord­nungs- und Sozial­dienst (OSD) vor der fünften Kammer des Arbeits­ge­richts stand, weil er ange­klagt war, im Dienst den Hitler-Gruß gezeigt zu haben. Das war im August 2010 im Düs­sel­dorfer Haupt­bahn­hof. Andert­halb Jahre hatte es gedauert, bis es zum Prozess kam, denn die Stadt Düs­sel­dorf hatte dem OSD-Mann wegen dieses »Grußes« kon­se­quen­ter­weise die fristlose Kün­digung ausgesprochen.

Der Mann klagte gegen die Kündi­gung. Nach 17 Mona­ten ging es in dem Ver­fahren um Einzel­heiten in den Aus­sagen zweier Zeugen. Das Gericht sah »Ungenauig­keiten« und »Wider­sprüche«, schenkte den beiden Zeugen »keinen Glauben«.

Zum 1. Februar musste der OSD-Mann wieder einge­stellt werden. Sein Arbeits­platz wird aber nicht mehr beim OSD sein. Für die Stadt ist das Urteil nicht nach­voll­zieh­bar, denn das Ver­hal­ten des OSD-Mannes sei »indis­ku­tabel«. Es wird am 13. April noch einen Straf­rechts­prozess in der Sache geben. Die Stadt will dann erneut ent­scheiden, wie sie weiter vorgeht. (Az.: 5 Ca 5960/​11)

Ein 18 Jahre alter jugend­licher Inten­siv­täter hatte zusam­men mit einem 38 Jahre alten Mit­täter im benach­barten Neuss einen viet­na­me­si­schen Ob­dach­losen aus­ge­raubt und »mit nahezu unbe­schreib­licher Bru­ta­lität« ermordet. Der Ange­klagte trug ein täto­wiertes Haken­kreuz auf der Brust, rechnet sich der Hoo­ligan-Szene zu. In der Unter­suchungs­haft sei er zu einer Gruppe rechts­extre­mer Gefan­gener gekommen. Zu Prozess­beginn hatte er zudem erklärt, dass er Verbin­dungen zu Neo­nazis habe und deren Auffas­sungen zu einem Teil teile. Aus­länder nannte er »Kanacken«. Für den Staats­anwalt war Ausländer­hass aller­dings nicht zu erkennen. In dem Punkt teilte er die Selbst­dar­stellung des Ange­klagten. Das Düs­sel­dorfer Land­ge­richt verur­teilte den Haupt­täter wegen Tot­schlag und schweren Raub zu einer Jugend­strafe von neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis.

Uwe Koopmann