Enteignung

Laschets zwei Mi(e)nen zu der
Enteignung im Konzerninteresse

Landkarte: Verlauf der Pipeline.
Verlauf der CO-Pipeline


NRW-Minis­ter­prä­sident Armin Laschets (CDU) Gesicht offenbart zwei Mienen, wenn es um Ent­eig­nungs­for­de­rungen geht: Sie signa­li­sieren einmal still­schwei­gende Zustimmung und in einem anderen Fall brüske Ablehnung. Der scheinbare Wider­spruch hebt sich auf, wenn hinter Laschets Maske jeweils die Ver­tei­digung von Kon­zern­in­ter­essen erkannt wird: Pro Ent­eignung im Interesse von Land­nahme für die Ver­legung und Nutzung der hoch­gif­tigen CO-Pipeline von Covestro (Bayer); contra Ent­eignung, wenn es um das Volks­be­gehren zur Ent­eignung von Woh­nungs­kon­zernen wegen Woh­nungsnot geht.

Zur Ent­eignung von Grund und Boden entlang der CO-Pipeline ist von Laschet «wenig bis gar nichts zu hören». So Dieter Donner, der Sprecher der Initia­tiven «Stopp Bayer-CO-Pipeline» aus Monheim, Hilden, Lan­genfeld. Erkrath, Ratingen, Solingen und Düs­seldorf. Am 21. März 2006 hatte der NRW-Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und Grünen das Ent­eig­nungs­gesetz ein­stimmig beschlossen. Diese Zustimmung hielt bei CDU, FDP und SPD nahezu geschlossen und durch­gängig an. Zu dem «Par­teien-Bündnis» pro CO-Pipeline gehört inzwi­schen auch die AfD. Die Grünen haben inzwi­schen mehrfach ihre Zustimmung kor­ri­giert und die Auf­hebung des Gesetzes gefordert.

Donner: «Da ist ihm (Laschet) der Eigentums- und sogar der Lebens­schutz offen­sichtlich nicht so wichtig. Den Wün­schen der Che­mie­in­dustrie wird sogar vor den Grund­rechten der Bür­ge­rinnen und Bürger abso­luter Vorrang gewährt.»

Ein pas­sender «Plan­fest­stel­lungs­be­schluss der Bezirks­re­gierung Düs­seldorf zur Errichtung und zum Betrieb einer Rohr­fern­lei­tungs­anlage zum Transport von gas­för­migem Koh­len­monoxid von Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uer­dingen» folgte zwei Jahre am 14. Februar 2007. Seitdem ist der Protest gegen die Pipeline, der auch von der DKP unter­stützt wird, aktiv und unge­brochen. Der Rechts­streit zur Ent­eignung der CO-Pipeline hat alle juris­ti­schen Ebenen einmal durch­laufen. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Münster hielt das Ent­eig­nungs­gesetz am 28. August für ver­fas­sungs­widrig. Es setzte das Ver­fahren am 28. August 2014 aus und legte es dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in Karlsruhe vor, das aber keine Ent­scheidung fällte, sondern die Ange­le­genheit am 21. Dezember 2016 wieder nach Münster verwies. Der Betrieb der Gift­leitung blieb ver­boten. Die Initia­tiven rechnen damit, dass «wahr­scheinlich frü­hestens Ende 2019 bzw, Anfang 2020 die Gerichts­ver­hand­lungen vor dem Ver­fas­sungs­ge­richtshof in Münster erfolgen könnten.

Neben dem zur Zeit anhal­tenden Ver­fahren in Münster gibt es eine ergän­zende Klage des BUND-Lan­des­ver­bandes NRW vom 30. Oktober letzten Jahres beim Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­seldorf gegen den Plan­än­de­rungs­be­schluss zum Plan­fest­stel­lungs­be­schluss. Mit dieser Klage betont der BUND, dass die Risiken die von der Pipeline aus­gehen, wei­terhin nicht beherrschbar seien. Der damalige Betreiber BAYER hatte sich «an meh­reren hundert Stellen über die Plan­vor­gaben hin­weg­ge­setzt.» Die Bezirks­re­gierung Düs­seldorf geneh­migte die Abwei­chungen nachträglich.

Uwe Koopmann
Bild: Nord­NordWest – self-made, using
Pipeline.bayer.de
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