Protest gegen die hochgiftige
CO-Pipeline ungebrochen

Karikatur. «Der Tag, an dem das Ungeheuer erwachte»
Der Tag, an dem das Unge­heuer erwachte

Zwölf Jahre
«Pause»
am Bau

Bayer-Mate­ri­al­Science, eine Tochter des Welt­kon­zerns BAYER (heute: Covestro AG) wollte vor zwölf Jahren mit der Plan­fest­stellung vom 14. Februar 2007 den Bau der hoch­gif­tigen CO-Pipeline von Dor­magen nach Uer­dingen durch­setzen. Bis heute konnte das «Teu­felsrohr» dank des umfas­senden Wider­standes aus der Bevöl­kerung, dar­unter auch die DKP, nicht in Betrieb genommen werden. Mehr als 110.000 Anlieger haben die Pro­test­re­so­lution unterzeichnet.

Den 12. Jah­restag der Plan­fest­stellung ver­binden die Initia­tiven «Stopp Bayer-COvestro-Pipeline» mit einer beson­deren Pres­se­kon­ferenz am Don­nerstag, 14. Februar, um 11 Uhr. Die Stadt stellte dafür den Ratssaal kos­tenlos zur Verfügung.

Der Plan­än­de­rungs­be­schluss aus dem Jahr 2018 hat weitere Klagen auch von Hil­dener Bürger*innen nach sich gezogen. Das dort geplante unwirksame Ein­pflügen des so genannten Schutz­gitters» Geo-Grid 2 mit 20 bzw. 30 Tonnen schweren Maschinen sollte es den Pipeline-Gegnern unmöglich machen, den Wider­stand weiter hoch zu halten.

Die Bezirks­re­gierung Düs­seldorf behauptete, «dass Frei­set­zungen des trans­por­tierten Mediums nicht auf­treten» können. Hinter dieser Satz­kon­struktion verbarg sich die Behauptung, dass das hoch­giftige Koh­len­monoxid aus der Pipeline nicht ent­weichen könne.

Die Bür­ger­initia­tiven traten den Gegen­beweis mit einem Bohr­versuch des Tech­nikers Erwin Schu­macher aus Monheim an. Ihm war es bei einem Erör­te­rungs­termin im Herbst 2013 in der Gruga-Hall in Essen leicht gelungen, die «Schutz­matte» mit bloßen Händen zu zer­reißen und die Pipeline mit einem Akku­bohrer zu per­fo­rieren. Schu­macher ver­glich die «Schutz­funktion» der Geo-Grid-Matte mit der Reiß­fes­tigkeit von Toilettenpapier.

Neben der juris­ti­schen Klärung der tech­ni­schen Aspekte des Plan­fest­stel­lungs­ver­fahrens hängt die Zulassung – oder das Verbot – der Inbe­trieb­nahme der CO-Pipeline seit fünf Jahren beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Münster. Ihm liegen 20.000 Ein­wen­dungen betrof­fener Bürger vor. Das OVG muss klären, ob die Kon­zern­in­ter­essen der All­ge­meinheit dienen, so dass die Ent­eignung der Grund­stücke für die Tras­sen­führung durch ein Gesetz des Land­tages vom 21. März 2006 legal war. Oder ob die CO-Pipeline nur dem Konzern als allei­nigem Nutzer und Betreiber dienen würde. Dann wäre das ein­stimmig im Landtag beschlossene Ent­eig­nungs­gesetz («Lex Bayer») illegal.

PM-BI/Uwe Koopmann
Grafik: Skott