Machtvolle Demo gegen das
geplante NRW-Polizeigesetz
Das Oberverwaltungsgericht NRW gab dem Eilantrag des Bündnisses gegen das neue Polizeigesetz NRW «in letzter Minute» statt. Der polizeilichen Auflage, dass nicht mehr als zwei Lautsprecherwagen zur Großdemonstration in Düsseldorf zugelassen seien, wurde damit in zweiter Instanz eine deutliche Absage erteilt.
Die geplanten sechs Lautsprecherwagen durften fahren. In der Urteilsbegründung wies das Gericht die polizeiliche Gefahrenprognose als haltlos zurück. Für das von der Polizei aufgebaute Szenario eines unfriedlichen Verlaufs gebe es, so das Gericht wörtlich, «nichts Belastbares». Vorhergehende Versammlungen des Bündnisses seien friedlich abgelaufen, und die Zusammensetzung des Bündnisses lasse für die Großdemonstration auf einen friedlichen Verlauf schließen.
«Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich. Sie beweist, was wir von Anfang an gesagt haben: Der polizeiliche Versuch, unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken, ist haltlos und vollkommen ungerechtfertigt. Bei Prognosen über drohende Gefahren ist der Einschätzung der Polizei zu misstrauen. Deshalb braucht es den Protest gegen die Planungen der Landesregierung», so Thomas Eberhardt-Köster, Sprecher des Bündnisses und Versammlungsleiter.
Das Bündnis, das auch von der DKP unterstützt wurde, feierte seinen Erfolg und freute sich über eine bunte, vielfältige und offene Demonstration.
Uwe Koopmann
Foto: Bettina Ohnesorge
- Tausende demonstrieren gegen neues Polizeigesetz (WDR)
- Bündnis gegen das neue Polizeigesetz NRW
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– Fotos von Bettina Ohnesorge - Demo gegen NRW-Polizeigesetz 7. Juli 2018 – Fotos von Klaus Stein
- Das Polizeigesetz macht die Polizei zum Gesetz – Referat von Klaus Stein