Ziviler Ungehorsam bis zur
atomaren Abrüstung

Wir machen weiter:

«Widerständige Alte»
vor Gericht

Gruppenbild mit Friedensfreundinnen und Friedensfreunden, aufgepannte Regenschirme, Transparent: «‹Widerständige Alte› klagen an: Atomwaffen jetzt abschaffen!».
Hin­ter­grund: In einem Akt zivilen Unge­horsams haben wir am 23. Juli 2018 die Startbahn im Atom­waf­fen­stütz­punkt Büchel betreten, um mit Gesang und Musik­in­stru­menten die Übungs­flüge der Bun­deswehr zu blo­ckieren. Solch ein ziviler Unge­horsam mit gericht­lichem Nach­spiel ist für uns die effek­tivste Weise, um auf die Gefahren von Atom­waffen auf­merksam zu machen und die deutsche Atom­waf­fen­po­litik in Frage zu stellen. Zuerst haben wir uns am 12. Dezember 2018 vor dem Amts­ge­richt Cochem ver­ant­wortet, dann in der 2. Instanz am 4. Februar 2020 vor dem Land­ge­richt Koblenz.

19. Februar 2020, 10:00 Uhr:
Zweiter Teil der öffent­lichen Beru­fungs­ver­handlung
Land­ge­richt Koblenz, Kar­me­li­terstr. 14, Sit­zungssaal 105. 

Zuvor Mahn­wache um 9:00 vor dem Gerichtsgebäude.

Nachdem wir, die Pro­zess­gruppe der «Wider­stän­digen Alten», im ersten Teil unserer Beru­fungs­ver­handlung Gele­genheit hatten, unsere Ein­las­sungen vor­zu­tragen und Beweis­an­träge in einem über­füllten Gerichtssaal zu stellen, wurde uns ein wei­terer Termin gewährt. Hier wollen wir die Dring­lichkeit einer gericht­lichen Aner­kennung von recht­fer­ti­gendem Not­stand /​Notwehr bei gewalt­freien Aktionen zivilen Unge­horsams auf dem Atom­waf­fen­standort Büchel deutlich machen.

„Ziviler Unge­horsam bis zur
ato­maren Abrüstung“
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