Eisenbahngewerkschaft
zeigte Kampfbereitschaft

Streikende Eisenbahner, Plakat: «Unser Wunschzettel 7,5% mehr. Mehr Zeit für Freunde & Familie...».
Warn­streik der Kol­le­ginnen und Kol­legen bei der Deut­schen Bahn AG
am 6. Dezember 2018

Forderungen durchgesetzt

Der Warn­streik der Eisenbahn- und Ver­kehrs­ge­werk­schaft (EVG) Anfang letzter Woche kam über­ra­schend und mit voller Wucht. Die EVG, die innerhalb des Bahn­kon­zerns über 50 Prozent der Beschäf­tigten orga­ni­siert und knapp 80 Prozent der Mandate der Inter­es­sen­ver­tre­tungen im DB-Konzern hält, hatte nach mehr als einem Jahr­zehnt deutlich gemacht, was es heißt, sich mit der Gewerk­schaft anzu­legen. Wenn die EVG streikt, geht nichts mehr, und es nützt auch kein Notfahrplan.

Schmerzlich musste der DB-Konzern spüren, dass die EVG in etwas mehr als einer Stunde den Betrieb zum Still­stand bringen kann. «Unver­hält­nis­mäßig» schimpfte der Bahn­konzern. Die FDP for­derte von der Bun­des­re­gierung, ein beson­deres Streik­recht für die Bahn zu erlassen, wissend, dass dies gegen das Grund­gesetz ver­stößen würde. 

Der Warn­streik machte dem Bahn­konzern min­destens deutlich, dass durch gezielte Nutzung die durch die Kon­zern­po­litik immer größer wer­denden Schwach­stellen auch für die Tarif­aus­ein­an­der­setzung ein­ge­setzt werden können. Der Warn­streik brachte den Durch­bruch in den fest­ge­fah­renen Tarif­ver­hand­lungen, an deren Ende sich die EVG mit allen For­de­rungen durch­setzen konnte. Am Ende stand ein Tarif­er­gebnis, das nach ersten Umfragen bei den Kol­le­ginnen und Kol­legen begrüßt wird.

Der Abschluss sieht vor: 6,1 Prozent mehr Geld in zwei Stufen ein­schließlich mehr vom EVG-Wahl­modell (mehr Geld oder mehr freie Zeit)

  • 3,5 Prozent mehr zum 1. Juli 2019
  • Weitere 2,6 Prozent mehr zum 1. Juli 2020 als EVG-Wahl­modell
    Die Kol­le­ginnen und Kol­legen können ent­scheiden, ob sie diese 2,6 Prozent in Form von mehr Geld, sechs Tagen mehr Urlaub oder einer Arbeits­zeit­ver­kürzung haben wollen
  • Eine Ein­mal­zahlung in Höhe von 1 000 Euro für die Zeit vom 1. 10. 2018 bis 30. 6. 2019, zahlbar zum Februar 2019
  • Die Erhöhung der arbeit­ge­ber­fi­nan­zierten betrieb­lichen Alters­vor­sorge um 1,1 Prozent auf 3,3 Prozent, min­destens aber 75 Euro ab dem 1. Januar 2020
  • Eine deutlich schnellere, selbst­be­stimmte und fle­xible Zei­t­ent­nahme aus dem Lang­zeit­konto während des gesamten Berufslebens
  • 0,7 Prozent des Volumens zur Gestaltung eines zukunfts­fä­higen Zula­gen­systems in allen Unter­nehmens-Tarif­ver­trägen. Damit soll 2019 begonnen werden.

Gerhard Ziegler
UZ vom 21. Dezember 2018
Foto: EVG

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